Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bildungszentrum der Wirtschaft
im Unterwesergebiet e.V. |
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Regelungen für die Teilnahme an Seminaren
Die Anmeldungen erfolgen über das Bildungszentrum der Wirtschaft im Unterwesergebiet e.V., Schillerstraße 10, 28195 Bremen. Die Anmeldungsformen und die Kontaktpersonen sind in den Ankündigungen ausgewiesen.
Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Die Seminare werden spätestens eine Woche vor Beginn bestätigt. Bei nicht ausreichender Anzahl von Meldungen behalten wir uns vor, das Seminar abzusagen.
Bei Teilnehmerabsagen bis eine Woche vor Beginn wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,- Euro erhoben. Danach wird die volle Seminargebühr berechnet. Wenn der gemeldete Teilnehmer durch eine andere Person ersetzt wird, entstehen keine zusätzliche Kosten.
Regelungen für IHK Fortbildungen
§ 1 Anmeldung
Die Anmeldung muss auf einem ordnungsgemäß ausgefüllten und unterschriebenen Anmeldeformular erfolgen. Die Anmeldung ist verbindlich. Die maßnahmespezifischen Teilnahmevereinbarungen sind jeweils gesondert zu unterschreiben.
§ 2 Anmeldebestätigung, Teilnahmevertrag.
1. Der Teilnahmevertrag kommt durch die Bestätigung der Anmeldung durch den Veranstalter zustande.
2. Die Anmeldung wird in der Regel bestätigt, wenn
a) die vom Veranstalter für die betreffende Bildungsmaßnahme festgesetzten Voraussetzungen erfüllt sind,
b) eine von dem Veranstalter festgesetzte Höchstteilnehmerzahl nicht überschritten wird.
c) keine berechtigten Interessen des Veranstalters der Teilnahme entgegenstehen.
3. Vertragsbestandteil sind jeweils die von den Parteien gesondert zu unterschreibenden Teilnahmevereinbarungen.
§ 3 Rücktritt
Der/die Teilnehmer/in kann unter nachfolgenden Bedingungen schriftlich kündigen bzw. vom Vertrag zurücktreten:
1. Vor Beginn der Maßnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Vertragsabschluß, spätestens jedoch bis zum Maßnahmebeginn. Der Veranstalter ist berechtigt für diesen Fall Rücktrittskosten zu erheben.
2. Nach Maßnahmebeginn innerhalb der ersten 3 Monate spätestens 6 Wochen vor Ablauf dieser Zeit, sodann jeweils mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende. Die Maßnahmegebühren sind sodann anteilig zu ersetzen.
3. Das Recht auf Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
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§ 4 Teilnahmegebühren
1. Teilnahmegebühren und eventuelle Rücktrittskosten ergeben sich aus der Ankündigung der Weiterbildung (Prospekt, Veranstaltungsplan, Internet etc.).
2. Die Teilnahmegebühren werden mit dem Abschluss des Teilnahmevertrages fällig. Eventuelle Rücktrittskosten werden fällig mit Wirksamwerden des Rücktritts.
§ 5 Änderungen
Der Veranstalter behält sich zeitliche und örtliche Änderungen gegenüber der Ankündigung vor. Der Veranstalter behält sich vor, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor
1. wenn die Mindesteilnehmerzahl nicht erreicht
ist bzw. durch Rücktritte der Teilnehmer
gem. § 3 wieder unterschritten wird.
2. bei Verhinderung der Dozenten.
§ 6 Ausfall von Unterrichtstagen
Fällt ein Unterrichtstag aus einem vom Veranstalter nicht zu vertretenden Grund aus, so wird dieser Tag nachgeholt.
Weitere Ansprüche bestehen nicht.
§ 7 Datenschutz
Die Erhebung, Verarbeitung, Übermittlung oder
Nutzung von Teilnehmerdaten ist nach den
gesetzlichen Bestimmungen im Rahmen des Teilnahmevertrages unter Beachtung des Datenschutzes zulässig.
§ 8 Nebenabreden
Mündliche Nebenabreden bedürfen
der schriftlichen Bestätigung.
§ 9 Salvatorische Klausel
Soweit einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sind oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages in der Gesamtform nicht berührt. Eine unwirksame Bestimmung ist gegebenenfalls durch eine sinngemäß wirksame Bestimmung zu ersetzen.
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Weitere Hinweise
AFBG Finanzierungshilfen nach dem Aufstiegsfortbildungsgesetz
(i. d. Fassung v. 01.01.2002)
Handwerker, Techniker und andere Fachkräfte, die einen Fortbildungslehrgang zum Handwerksmeister, Industriemeister, Fachwirt, Fachkaufmann oder Betriebswirt besuchen, haben Anspruch auf Förderung.
Die staatliche Förderung ist an zwei Voraussetzungen geknüpft:
- muss der Teilnehmer bereits einen Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf haben.
- muss der angestrebte Abschluss rechtlich geregelt sein und über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen- oder Gehilfenprüfung oder des Berufsschulabschlusses liegen.
Zur Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren kann ein Maßnahmebeitrag von max. 10.226 EURO genehmigt werden. Er besteht aus einem Zuschuss von
30 % und einem zinsgünstigen Darlehen.
Anträge sind zu richten an:
Investitions- und Förderbank
Niedersachsen GmbH
Günther-Wagner-Allee 12-14
30177 Hannover
www.nbank.de
Folgende Informations- und Antragsformulare können Sie sich als PDF-Datei herunterladen:
- Hinweise zur Antragsstellung
(Informationsblatt / PDF-Datei 16 KB)
Antrag auf Förderung einer beruflichen Aufstiegfortbildung
(Formblatt A / PDF-Datei 317 KB)
Bescheinigung über den Besuch einer Fortbildungsstätte
(Formblatt B / PDF-Datei 46 KB)
Zusatzblatt für Ausländerinnen und Ausländer
(Formblatt E / PDF-Datei 26 KB)
Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:
Rolf Behrens
Telefon 0421/36325-16
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